Stellungnahme zum Angriff auf die Kritikerin Wiebke Hüster
20. Februar 2023
»Mit der Entlassung des Ballettdirektors Marco Goecke durch die Staatsoper Hannover wird sich die Auseinandersetzung mit seinem infamen Angriff vom 11. Februar 2023 auf die Journalistin Wiebke Hüster auf die juristische Ebene verlagern. Umso wichtiger erscheint es uns, noch einmal die eklatante Grenzüberschreitung festzuhalten und zu verurteilen, denn hier steht Grundsätzliches auf dem Spiel. Der Angriff auf die körperliche und psychische Unversehrtheit der Kritikerin ist zugleich ein Angriff auf das Recht zur freien Meinungsäußerung, geschützt in Artikel 5 des Grundgesetzes und in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Die Garantie, Kritik frei äußern zu können, ist notwendige Voraussetzung eines demokratischen Rechtsstaates. Gewalt darf niemals Ausgangspunkt einer Debatte sein, sie zerstört Bildung und Austausch der Meinungen. Zivile Umgangsformen, der Respekt und die Achtung vor der anderen Meinung, sind keine Ansichtssache und kein Gegenstand der Verhandlung. Zugleich sind dieser Angriff und seine nachträgliche Erläuterung, die um Verständnis wirbt, Ausdruck einer verhängnisvollen Gleichmacherei. Die mögliche Verletzung, die eine bissige Kritik auslösen kann, ist kategorial zu unterscheiden von der Verletzung durch einen tätlichen Angriff. Jegliche Verwechslung eines metaphorischen und tatsächlichen Gebrauchs einer Waffe hat für das gesellschaftliche Zusammenleben verheerende Konsequenzen.«
Das Präsidium
der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung