Georg-Büchner-Preis

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Literaturpreis der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung

Satzung

Präambel

Der Georg-Büchner-Preis, im Jahre 1923 als Staatspreis des Volksstaates Hessen gegründet und nach vorübergehender Ausschaltung von 1933 bis 1945 im Jahre 1946 durch gemeinsame Vereinbarung der Stadt Darmstadt und des Regierungspräsidenten in Darmstadt wieder eingesetzt, wurde bis zum Jahr 1950 als allgemeiner Kulturpreis für hervorragende künstlerische Leistungen verliehen. Am 15. März 1951 wurde er auf Beschluss der bisherigen Beteiligten in einen Literaturpreis umgewandelt und wird seitdem von der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung vergeben.

§ 1

Der Literaturpreis der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung trägt zum ehrenden Andenken an den bedeutenden Dichter den Namen Georg-Büchner-Preis.

§2

Für die Verleihung des Preises steht, vorbehaltlich der jeweiligen Zustimmung der Haushaltsgesetzgeber, ab dem Jahr 2013 jährlich ein Betrag in der Höhe von 50.000 Euro zur Verfügung. Die Bundesrepublik Deutschland, das Land Hessen und die Stadt Darmstadt tragen jeweils ein Drittel dieses Betrags.

§3

Der Georg-Büchner-Preis wird jährlich durch die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung an eine Schriftstellerin oder einen Schriftsteller vergeben. Für den Preis können von den Mitgliedern der Jury Schriftstellerinnen und Schriftsteller vorgeschlagen werden, die in deutscher Sprache schreiben, durch ihre Arbeit und Werke in besonderem Maße hervorgetreten sind und die an der Gestaltung des gegenwärtigen deutschen Kulturlebens wesentlichen Anteil haben.

Bewerbungen für den Preis sind nicht möglich.

§4

Über die Verleihung des Preises entscheidet eine Jury. Dieser gehören neben dem Erweiterten Präsidium der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung je ein Vertreter des/der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst und des Magistrats der Stadt Darmstadt mit beratender Stimme an.

Der Preis wird in Darmstadt in einer Feierstunde übergeben.

Die vorstehende Satzung wurde im Juli 2023 in Anlehnung an die Satzungen vom 15. März 1951, vom 15. Juli 2002 und vom September 2013 neu gefasst und von den Trägern des Preises gebilligt.

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Friederike Mayröcker

Schriftstellerin
Geboren 20.12.1924
Gestorben 4.6.2021
Mitglied seit 1985

... deren aus vielen und vielfältigen Büchern bestehendes Werk mit seinen Sprachströmen, Worterfindungen, Assoziationsereignissen die deutsche Literatur auf ureigene Weise reicher gemacht hat...

Jurymitglieder
Juryvorsitz: Christian Meier
Peter Hamm, Harald Hartung, Peter von Matt, Uwe Pörksen, Ilma Rakusa, Klaus Reichert, Lea Ritter-Santini, außerdem Peter Benz (Stadt Darmstadt), Dieter Betz (Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst)

Die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung
verleiht den Georg-Büchner-Preis 2001

Friederike Mayröcker

deren aus vielen und vielfältigen Büchern bestehendes Werk mit seinen Sprachströmen, Worterfindungen, Assoziationsereignissen die deutsche Literatur auf ureigene Weise reicher gemacht hat; die, indem sie ihren Lesern das Reservat ihrer unerschrockenen Empfindungen öffnet, Geheimnisse der Poesie begreifbar werden läßt. Von Buch zu Buch den gewaltigen Dialog mit sich selbst fortführend, lehrt sie, was es heißt, einer Überfülle der Zeit, der Angst und auch des Glücks Herr zu werden.

Darmstadt, am 27. Oktober 2001

Das Präsidium
Christian Meier, Präsident
Peter Hamm, Vizepräsident
Ilma Rakusa, Vizepräsidentin
Klaus Reichert, Vizepräsident