Der Georg-Büchner-Preis wurde zum ersten Mal am 11. August 1923 verliehen. Er war vom damaligen Volksstaat Hessen gestiftet und in der Landeshauptstadt Darmstadt übergeben worden. Er wurde an Dichter, Künstler, Schauspieler und Sänger verliehen.
Seit 1951 wird der Georg-Büchner-Preis von der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung als Literaturpreis vergeben. Ausgezeichnet werden Schriftstellerinnen und Schriftsteller, »die in deutscher Sprache schreiben, durch ihre Arbeiten und Werke in besonderem Maße hervortreten und die an der Gestaltung des gegenwärtigen deutschen Kulturlebens wesentlichen Anteil haben.« (Satzung)
Der Georg-Büchner-Preis wird jährlich während der Herbsttagung der Deutschen Akademie in Darmstadt verliehen. Die Dotation des Preises beträgt 50.000 Euro.
Der Preis wird finanziert von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst und der Stadt Darmstadt.
Die Jury für den Georg-Büchner-Preis bildet das Präsidium der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung unter Mitwirkung je eines Vertreters/einer Vertreterin der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst und des Magistrats der Stadt Darmstadt.
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Besuchen Sie die multimediale Website zum Büchner-Preis unter buechnerpreis.de
Lyriker
Geboren 23.11.1920
Gestorben 20.4.1970
Aus der Tiefe poetischer Eingebungen geholt, findet in seinem Werk das Wort zur Inständigkeit des Dauernden.
Jurymitglieder
Juryvorsitz: Hermann Kasack
Friedrich Bischoff, Kasimir Edschmid, Hanns W. Eppelsheimer Adolf Grimme, Rudolf Hagelstange, Wilhelm Lehmann, Fritz Martini, Rudolf Pechel (Ehrenpräsident), Gerhart Pohl, Rudolf Alexander Schröder (Ehrenpräsident), Fritz Usinger