Debates on Europe III-V

Debates in Bucharest, Athens, Belgrade, and Berlin

In light of current tensions, above all in Eastern Europe, writers and scholars from Europe discuss the main challenges of the European project.

In the past year, debates have taken place in Bucharest (III), Athens (IV), and Belgrade (V). The central question was: “How much Europe should there be?” The protagonists of these encounters came together in Berlin at the end of February, 2015, to discuss their positions.

It is a collaboration between the German Academy for Language and Literature and the S. Fischer Foundation, and the Allianz Cultural Foundation.

Michael Stolleis
Stichworte zur Diskussion »Umgangsformen in Europa und seiner Nachbarschaft: Diplomatie, Sanktionen, Krieg«

1. Das heutige Rumänien hat viele Nachbarn, nämlich Bulgarien, Serbien, Ungarn, die Ukraine und Moldawien. Es ist ein relativ junger Nationalstaat, etwa so alt wie Deutschland oder Italien. Seit der Vereinigung der Fürstentümer Moldau und Walachei im Jahr 1859 formte es sich dazu, wurde 1881 konstitutionelle Monarchie, erweiterte sich erheblich nach dem 1. Weltkrieg durch die Bukowina, Siebenbürgen und Bessarabien.

Im 2. Weltkrieg endete die Monarchie, und es begann die faschistische Diktatur von Antonescu, der mit den Deutschen gegen die Sowjetunion paktierte. Das rächte sich 1945: Rumänien verlor Bessarabien wieder und geriet unter sowjetischen Einfluss. Von 1948 bis 1965 regierte George Gheorgiu-Dej, gefolgt von Nikola Ceauşescu (1965-1989, dessen Aufstieg und Sturz ich hier nicht näher charakterisieren muss).

2. Rumänien ist heute Mitglied der NATO und seit 2007 in der Europäischen Union.
Allerdings steht die Zugehörigkeit zur EU unter drei Warnzeichen: Bekämpfung der Korruption (1), Verbesserung der Unabhängigkeit der Justiz und Steigerung der Effektivität seiner Verwaltung.

Die Verfassung Rumäniens von 1991 postuliert einen einheitlichen, unteilbaren Nationalstaat in Form einer Republik (Art. 1). Sie fixiert die »Einheit des rumänischen Volkes«
(Art. 4 Abs. 1), garantiert aber den Minderheiten im Land ihr »Recht auf Identität« (Art. 6). Letzteres ist wichtig, etwa für die im Land unter schwierigen Bedingungen lebenden Roma, aber auch an die fast vollständig vertriebenen Rumänen deutscher Herkunft aus Siebenbürgen. Der Staat garantiert weiter ein »anständiges Lebensniveau« (Art. 43), und die Verfassung versichert, niemand stehe über dem Gesetz. Gewollt ist eine »pluralistische Demokratie« (Art. 8). Alle in der westlichen Tradition seit der Verfassung der USA und der französischen Déclaration des droits de l’homme et du citoyen von 1789 garantierten Rechte stehen in dieser Verfassung von 1991, abgesichert durch ein Verfassungsgericht (Art. 140-145)

3. Von besonderem Interesse ist Art. 10 der Verfassung, der den rumänischen Staat auf »gute Nachbarschaft« mit allen umliegenden Staaten verpflichtet. Es scheint völlig klar, was damit gemeint ist: Gewaltfreiheit, keine kriegerischen oder kriegsähnlichen Aktionen, keine Erweiterung des Territoriums, Einhaltung aller internationalen Verträge und aller anderen staatlichen Verpflichtungen. Der gute Nachbar ist selbst vertragstreu, kompromissbereit und orientiert sich am Völkerrecht. Das sind ohne Zweifel gute und klare Maximen. Was aber besagen sie momentan?

Wie verhält sich Rumänien zu dem im Osten der Ukraine herrschenden Bürgerkrieg? Die Antwort auf diese Frage impliziert auch das Verhältnis zum heutigen Russland unter Präsident Putin. Antwort: Rumänien kann aus eigener Kraft nichts tun. Es hat darauf zu achten, nicht involviert zu werden. Gleichzeitig soll es loyales Mitglied der NATO und der EU sein, also Sanktionen gegen Russland mindestens stillschweigend mittragen.

Weiter: Was bedeutet gute Nachbarschaft im Verhältnis zu den Ungarn, von denen in den letzten Jahren nationalistische Töne zu hören waren, welche die in Rumänien lebenden Ungarn betrafen? Was denkt der gute Nachbar Ungarn über Rumänien? Antwort: Da nationalistische und territoriale Kriege sich für beide Nationen absolut verbieten, kann es nur darum gehen, Sprache und Kultur der in Rumänien lebenden Ungarn so zu respektieren, wie diese Minderheit es wünscht.

Wie ist das nachbarliche Verhältnis zu denjenigen, die in Belgrad immer noch von einem »Groß-Serbien« träumen? Für mich eine offene Frage.

4. Die Verpflichtung der Verfassung zu »guter Nachbarschaft«
bezieht sich aber keineswegs nur auf die direkten Grenz-Nachbarn. Sie meint jetzt auch die Europäische Union, selbst wenn Rumänien erst 2007 dort Mitglied geworden ist. Ein Beispiel für stillen Verfassungswandel durch den Wechsel der politischen Umstände. Wenn die EU nicht mehr Nachbar, sondern Teil der eigenen Identität wird, entstehen ganz neue Fragen:

Sollen rumänische Auswanderer (besonders Roma) wieder nach Rumänien zurückgeschickt werden, wenn sie Sozialleistungen in reicheren Ländern in Anspruch nehmen? Natürlich nicht, sie sind EU-Bürger. Aber was kann Rumänien tun, um die eigenen Bürger zu halten?

Wie können in einer EU, die den freien Wettbewerb und freie Dienstleistungen garantieren will, die Differenzen zu Westeuropa in Technik, Infrastruktur, Ausbildung überbrückt werden? Wie können Bekämpfung der Korruption und ein sicheres Rechtssystem verbessert werden?

Nach aller historischen Erfahrung kann »gute Nachbarschaft«
nur unter Bedingungen funktionieren, die relativ gleich sind. Daran muss gearbeitet werden, vor allem durch einen viel intensiveren Austausch in der jungen und jüngsten Generation (Schüleraustausche, spezialisierte Stipendienprogramme, Förderung von Übersetzungen auch wissenschaftlicher Werke), durch großzügige Hilfe von Seiten des Westens insgesamt.

Gute Nachbarschaft kann niemals durch Ausgrenzung und Abgrenzung entstehen. Für uns, die wir im Westen (speziell in Deutschland) eine lange Friedens- und Wohlstandsperiode erlebt haben, ist Europa die einzig realistische Option. Europa gründet für uns auf einer jahrhundertelangen gemeinsamen Tradition des römischen Rechts und des freiheitlichen politischen Denkens. Wir wollen einen europäischen Staatenverbund mit festen Kompetenzen für die einzelnen Verfassungsstaaten (speziell im kulturellen Bereich), aber auch mit einer stärkeren europäischen Legislative. Wir streben eine stärkere Homogenität der sozialen Systeme ebenso an wie die Profilierung einer europäischen Außenpolitik. Nachbarstreitigkeiten innerhalb Europas, die es wohl immer in irgendeiner Form geben wird, müssen vor dem europäischen Gerichtshof in Luxemburg und durch Schiedsgerichte gelöst werden. Schließlich ist für uns, Wissenschaftler und literarische Autoren, zentral: Erhaltung der sprachlichen und kulturellen Vielfalt, viel mehr innereuropäischen Austausch durch Übersetzungen in die jeweiligen Nationalsprachen. Generell: Eine Rückkehr zu den Nationalismen des 19. Jahrhunderts oder gar zu innereuropäischen Kriegen muss prinzipiell ausgeschlossen sein. Wenn populistische Parteiführer meinen, sie sollten die europäischen Völker von diesem Kurs abbringen, handeln sie verantwortungslos. Jeder Blick in die Geschichte zeigt es.


Anmerkung

(1) Rumänien steht auf dem Korruptionsindex auf Platz 66, Italien auf 72, Russland auf 127, Deutschland auf 12.