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 Satzung
des Georg-Büchner-Preis
     
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GEORG-BÜCHNER-PREIS
Literaturpreis
der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung Darmstadt

S a t z u n g

Der Georg-Büchner-Preis, im Jahre 1923 als Staatspreis des Volksstaates Hessen gegründet und nach vorübergehender Ausschaltung im Jahre 1946 durch gemeinsame Vereinbarung der Stadt Darmstadt und des Regierungspräsidenten in Darmstadt wieder eingesetzt, wurde bis zum Jahre 1950 als allgemeiner Kulturpreis für hervorragende künstlerische Leistungen verliehen und wird von nun an auf Beschluß der bisher Beteiligten in einen Literaturpreis umgewandelt und der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung zur Verfügung gestellt.

1

Der Literaturpreis der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung trägt zum ehrenden Andenken an den bedeutenden Darmstädter Dichter den Namen

GEORG-BÜCHNER-PREIS

2

Für die Verleihung des Preises steht jährlich der Betrag von ... zur Verfügung.

Das Land Hessen und die Stadt Darmstadt tragen je zur Hälfte zur Aufbringung dieses Betrages
sowie zu den Kosten für die Herstellung der Urkunden bei.

3

Der Georg-Büchner-Preis wird alljährlich einmal durch die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung
an einen Schriftsteller oder Dichter vergeben.
Das Hessische Staatsministerium und der Magistrat der Stadt Darmstadt haben das Recht, Vorschläge zu unterbreiten.

4

Zur Verleihung können Schriftsteller und Dichter vorgeschlagen werden, die in deutscher Sprache schreiben, durch ihre Arbeiten und Werke
in besonderen Maße hervortreten und die an der
Gestaltung des gegenwärtigen deutschen Kulturlebens wesentlichen Anteil haben.

5

Über die Verleihung des Preises entscheidet das Präsidium der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung
unter Mitwirkung je eines Vertreters des
Hessischen Staatsministeriums und des Magistrats der Stadt Darmstadt.
Der Preis wird in Darmstadt in einer Feierstunde übergeben.

6

Falls bei der Auswahl eines Preisträgers ein bestimmtes noch nicht veröffentlichtes Werk den Ausschlag gegeben hat,
soll nach Möglichkeit die preisgekrönte Arbeit in Darmstadt gedruckt und verlegt werden.






Darmstadt/Wiesbaden, 15. März 1951
Der Magistrat der Stadt Darmstadt
(Siegel)


gez. Dr. Engel Hessisches Staatsministerium
Der Minister für Erziehung und Volksbildung
(Siegel)
gez. Metzger


Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung
gez. Dr. Rudolf Pechel

 

Stand: 1. Februar 2005
Fragen oder Stellungnahmen richten Sie bitte an
das Sekretariat der Deutschen Akademie.
e-mail: sekretariat@deutscheakademie.de

 
 
     
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