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GEORG-BÜCHNER-PREIS
Literaturpreis
der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung Darmstadt
S a t z u n g
Der Georg-Büchner-Preis, im Jahre 1923 als Staatspreis des
Volksstaates Hessen gegründet und nach vorübergehender
Ausschaltung im Jahre 1946 durch gemeinsame Vereinbarung der Stadt
Darmstadt und des Regierungspräsidenten in Darmstadt wieder
eingesetzt, wurde bis zum Jahre 1950 als allgemeiner Kulturpreis
für hervorragende künstlerische Leistungen verliehen und
wird von nun an auf Beschluß der bisher Beteiligten in einen
Literaturpreis umgewandelt und der Deutschen Akademie für Sprache
und Dichtung zur Verfügung gestellt.
1
Der Literaturpreis der Deutschen Akademie für Sprache und
Dichtung trägt zum ehrenden Andenken an den bedeutenden Darmstädter
Dichter den Namen
GEORG-BÜCHNER-PREIS
2
Für die Verleihung des Preises steht jährlich der Betrag
von ... zur Verfügung.
Das Land Hessen und die Stadt Darmstadt tragen je zur Hälfte
zur Aufbringung dieses Betrages
sowie zu den Kosten für die Herstellung der Urkunden bei.
3
Der Georg-Büchner-Preis wird alljährlich einmal durch
die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung
an einen Schriftsteller oder Dichter vergeben.
Das Hessische Staatsministerium und der Magistrat der Stadt Darmstadt
haben das Recht, Vorschläge zu unterbreiten.
4
Zur Verleihung können Schriftsteller und Dichter vorgeschlagen
werden, die in deutscher Sprache schreiben, durch ihre Arbeiten
und Werke
in besonderen Maße hervortreten und die an der
Gestaltung des gegenwärtigen deutschen Kulturlebens wesentlichen
Anteil haben.
5
Über die Verleihung des Preises entscheidet das Präsidium
der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung
unter Mitwirkung je eines Vertreters des
Hessischen Staatsministeriums und des Magistrats der Stadt Darmstadt.
Der Preis wird in Darmstadt in einer Feierstunde übergeben.
6
Falls bei der Auswahl eines Preisträgers ein bestimmtes noch
nicht veröffentlichtes Werk den Ausschlag gegeben hat,
soll nach Möglichkeit die preisgekrönte Arbeit in Darmstadt
gedruckt und verlegt werden.
Darmstadt/Wiesbaden, 15. März 1951
Der Magistrat der Stadt Darmstadt
(Siegel)
gez. Dr. Engel Hessisches Staatsministerium
Der Minister für Erziehung und Volksbildung
(Siegel)
gez. Metzger
Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung
gez. Dr. Rudolf Pechel
Stand:
1. Februar 2005
Fragen oder Stellungnahmen richten Sie bitte an
das Sekretariat der Deutschen Akademie.
e-mail: sekretariat@deutscheakademie.de
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