Stellungnahme
Der
Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung liegt die Beschlußvorlage zur
Neuregelung der Rechtschreibung vor, über die in der Sitzung der
Kultusministerkonferenz am 3. und 4. Juni befunden wird und deren Annahme
bereits öffentlich angekündigt wurde. Die Kultusministerkonferenz wird demnach
dem 4. Bericht der Zwischenstaatlichen Kommission für deutsche Rechtschreibung
zustimmen. Die Akademie nimmt dazu wie folgt Stellung:
Die
Kultusministerkonferenz verabschiedet mit einem solchen Beschluß eine
unzulängliche, fehlerhafte Neuregelung unserer Rechtschreibung. Sie setzt sich
damit in Gegensatz zu einem Großteil der Bevölkerung und schlägt die Warnungen
so wichtiger Institutionen wie der Goethe-Institute, aller staatlich fundierten
Akademien der Wissenschaften und Künste, des PEN Clubs Deutschland, aber auch
zahlreicher Verleger, darunter Schulbuchverleger, und Lehrer sowie unserer
namhaftesten Schriftsteller und Wissenschaftler in den Wind.
Angesichts
der bekannten Schwierigkeit, institutionalisierte und rechtsförmige
Entscheidungsprozesse völlig rückgängig zu machen, hat die Deutsche Akademie
für Sprache und Dichtung vor mehr als zwei Jahren das demokratische Verfahren
einer Kompromißlösung vorgeschlagen: 1. die vernünftigen Teile des neuen Regelwerks
zu übernehmen, 2. unnötige, aber hinnehmbare Neuerungen, bei gleichzeitiger
Lockerung der Schreibregeln zu tolerieren, 3. die fehlerhaften, unsere Sprache
entstellenden Eingriffe rückgängig zu machen. Ihr Vorschlag firmierte unter der
Bezeichnung ‚Rückbau‘. Er war der Kultusministerkonferenz seit langem bekannt.
Seit Beginn des Jahres 2003 lag eine ausgearbeitete Version vor, die den
Gesamtwortschatz des Deutschen berücksichtigt.
Die
Kultusministerkonferenz ist erst im Frühjahr dieses Jahres, unter dem Eindruck
der Anfang Juni bevorstehenden Verabschiedung des 4. Berichts der
Zwischenstaatlichen Kommission, auf den Vorschlag der Deutschen Akademie
eingegangen. In den von der KMK initiierten Sachgesprächen vom 23. April und
17. Mai zeigten die Vertreter der Zwischenstaatlichen Kommission dann aber
keinerlei Bereitschaft, sich auf die von der Akademie vorgelegte
Neuformulierung des fehlerhaftesten Teils des neuen Regelwerks (§ 34, Getrennt-
und Zusammenschreibung) einzulassen. Die Gespräche mußten abgebrochen werden.
Zu einer Umarbeitung des von der Deutschen Akademie weitgehend abgelehnten 4.
Kommissionsberichts wurde sie nicht hinzugezogen.
Am 26.
Mai hat die Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung die in der KMK
vertretenen Ministerinnen und Minister noch einmal persönlich gebeten, sich für
die Fortführung sachbezogener Gespräche über die Korrektur des neuen Regelwerks
einzusetzen und diesen Prozeß nicht durch einen politisch wie sachlich falschen
Beschluß in ihrer Sitzung am 3. und 4. Juni zu verhindern. Die Verantwortung
für die Verabschiedung einer in den Grundsätzen wie deren Ausführung
verunglückten Neuregelung unserer Rechtschreibung liegt bei den Kultusministern
der Länder. Ein Rückbau ist nach wie vor dringend erforderlich.
Für das
Präsidium
Prof. Dr.
Klaus Reichert
Präsident
Darmstadt,
den 4. Juni 2004