Sigmund-Freud-Preis

STATUT

§ 1
Der Sigmund-Freud-Preis für wissenschaftliche Prosa zeichnet seit 1964 Gelehrte aus, deren Werk nicht nur durch seinen geistigen Rang, sondern auch durch die Qualität seiner wissenschaftlichen Prosa besticht.

Der Preis wird getragen von der ENTEGA Stiftung und ist aktuell mit 20.000 EUR dotiert. Er wird jährlich im Rahmen der Herbsttagung verliehen.

§ 2
Der Sigmund-Freud-Preis wird vergeben für herausragende Beiträge zur Entwicklung des Deutschen als Sprache der wissenschaftlichen Publizistik. Er wird für deutschsprachige Originalveröffentlichungen vergeben, die sich durch ihre wissenschaftliche und ihre stilistische Qualität gleichermaßen auszeichnen. Er kann Werke aus allen Disziplinen berücksichtigen.

§ 3
Das Vorschlagsrecht liegt in den Händen der Jury.

§ 4
Die Jury besteht aus dem Erweiterten Präsidium der Akademie.

Die Jury berät über die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten in einem mehrstufigen Verfahren.

Beschlossen vom Erweiterten Präsidium am 18. Februar 2021

Ernst-Wolfgang Böckenförde

Jurist
Geboren 19.9.1930

... der mit seiner Arbeit Maß gebende Beiträge zur Entwicklung einer rechtlich geordneten, ihrer eigenen Grundlagen bewussten, offenen Gesellschaft geleistet hat.

Jurymitglieder
Juryvorsitz: Präsident Heinrich Detering
Vizepräsidenten Aris Fioretos, Gustav Seibt, Nike Wagner, Beisitzer Peter Hamm, Joachim Kalka, Navid Kermani, Per Øhrgaard, Michael Stolleis, Jan Wagner

Laudatio von Bernhard Schlink
Jurist und Schriftsteller, geboren 1944

Laudatio auf Ernst-Wolfgang Böckenförde

»Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.« Kein Satz eines deutschen Rechtswissenschaftlers wurde und wird so oft zitiert wie dieser Satz Ernst-Wolfgang Böckenfördes – in staatsphilosophischen, verfassungstheoretischen und -dogmatischen, in politik- und sozialwissenschaftlichen, in politischen und kulturellen Zusammenhängen und, ich bin sicher, auch in den Beratungen der Jury, die den Sigmund-Freud-Preis vergibt. Er ist ein interdisziplinärer Satz, aber nicht nur das, der Satz gehört zum intellektuellen Hausgut unseres Landes.

Schon der Kreis der Rechtswissenschaftler, von denen Begriffe im allgemeinen intellektuellen Diskurs tradiert werden, ist klein, der Kreis derer, von denen Sätze tradiert und zitiert werden, noch kleiner. Der allgemeine Diskurs verwendet Jellineks Begriff der normativen Kraft des Faktischen und Kelsens Begriff der Grundnorm; er hat von Smend den Begriff der Integration, von Carl Schmitt den der Dezision und von Forsthoff den der Daseinsvorsorge als Staats- und Verfassungscharakteristika aufgegriffen, und wenn es um das Grundgesetz und die Grundrechte geht, gebraucht er gelegentlich Hesses Begriff der praktischen Konkordanz und Alexys Kennzeichnung der Grundrechte als Prinzipien. Von Radbruch gibt es eine These zum Vorrang übergesetzlichen Rechts vor gesetzlichem Unrecht, die zu kompliziert ist, als dass sie in einem Satz zu fassen und von Radbruch in einem Satz gefasst worden wäre, aber im Diskurs gerne verkürzt und vergröbert als Formel bezeichnet wird. An Sätzen, die im allgemeinen Diskurs tradiert und zitiert werden, gibt es von Stahl »Der Rechtsstaat soll die Bahnen und Grenzen seiner Wirksamkeit wie die freie Sphäre seiner Bürger in der Weise des Rechts genau bestimmen und unverbrüchlich sichern«, von von Kirchmann »Drei berichtigende Worte des Gesetzgebers, und ganze Bibliotheken werden zu Makulatur«, von Otto Mayer »Verfassungsrecht vergeht, Verwaltungsrecht besteht« und von Schmitt »Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet« und »Der Begriff des Staates setzt den Begriff des Politischen voraus«.

Die Begriffe der Rechtswissenschaft, die im allgemeinen intellektuellen Diskurs tradiert werden, sind Knotenpunkte; sie verknüpfen Faktizität und Normativität oder bündeln komplizierte normative Befunde. Die Sätze, die tradiert werden, sind mit Gewicht in die Waagschale der Zeit gefallen und haben zugleich die Zeit überdauert, weil sie etwas Allgemeines fassen, das Generation auf Generation beschäftigt. Um dies zu tun, müssen die Sätze nicht einmal stimmen. Von Kirchmanns Satz über die berichtigenden Worte des Gesetzgebers ist falsch, aber er und der Vortrag über die Wertlosigkeit der Jurisprudenz als Wissenschaft, in dem er fiel, bringen die stete Verunsicherung des modernen Juristen zu anschaulichem Ausdruck. Auch Mayers Satz über die Unabhängigkeit des Verwaltungsrechts vom Verfassungsrecht ist falsch und drückt doch treffend die Sehnsucht nach einer bei allen politischen Wechselfällen bleibenden Organisation der Gesellschaft aus; es ist eine Sehnsucht der Wissenschaft vom öffentlichen Recht, die den politischen Wechselfällen besonders ausgeliefert ist, und eine Sehnsucht der Gesellschaft. Stahls Satz fasst in gültiger Weise die Minima Moralia des Rechtsstaats, was immer darüber hinaus heute mit dem Rechtsstaatsbegriff verbunden wird; und wenn sich über Schmitts Eingangssätze der Politischen Theologie und des Begriffs des Politischen auch noch so lange streiten lässt, so lange wie über die Abhandlungen, die sie einleiten, so kann doch über Souveränität und über das Politische nicht geredet werden, ohne dass über Schmitts Sätze und Abhandlungen geredet wird.

Ernst-Wolfgang Böckenförde hat seinen Satz in der Mitte der 1960er Jahre in die Waagschale der Zeit geworfen, als nicht nur von der Vorstellung, der moderne Staat könne ein christlicher Staat sein, endgültig Abschied genommen werden musste, sondern sich auch die kulturellen und politischen Verwerfungen der 68er Jahre anzudeuten begannen. Es war eine Zeit des Umbruchs, für die Katholiken des Umbruchs des Zweiten Vatikanischen Konzils, für die Gesellschaft des Endes des ersten und des Beginns des zweiten Abschnitts der Geschichte der Bundesrepublik. Der erste Abschnitt war die Zeit des Wirtschaftswunders, die Zeit, als der kalte Krieg am kältesten und die Gewissheit, in der Zugehörigkeit zum europäischen und atlantischen Westen und in der Verpflichtung auf die abendländischen Werte eine neue Identität gefunden zu haben, am größten war, die Zeit der Hoffnung, das Dritte Reich könne der Geschichte überantwortet werden. Im zweiten Abschnitt erwiesen sich die Gewissheiten des ersten Abschnitts als brüchig und ihre gemeinschaftsstiftende und einheitsbildende Kraft als trügerisch; Nation und Religion, das gemeinsame Schicksal der Niederlage und die gemeinsame Anstrengung des Wiederaufbaus, die Zugehörigkeit zum Westen und die Verpflichtung auf abendländische Werte – nichts hielt dem Individualismus stand, der in den Menschenrechten grundgelegt und in den Grundrechten und in der Demokratie des Grundgesetzes ausgeformt ist und von der jungen Generation als Einladung zu Selbstentfaltung und -verwirklichung und zum Entwurf einer neuen, anderen, besseren individuellen wie kollektiven Identität verstanden wurde.

Dass, wie Ernst-Wolfgang Böckenförde seinem Satz vorausgehend formulierte, »sich die Frage nach den bindenden Kräften von neuem und in ihrem eigentlichen Kern« gerade in der Mitte der 1960er Jahre und in Deutschland stellte, hat mit den Verspätungen der deutschen Geschichte zu tun. Der freiheitliche, säkularisierte Staat, der den Individualismus des bourgeois und citoyen durch Grundrechte und Demokratie freisetzt, wurde in Deutschland später als in anderen Ländern Wirklichkeit, erst nach dem Ende des Nationalsozialismus und durch das Grundgesetz. Deshalb fiel der Satz in der Mitte der 1960er Jahre mit solchem Gewicht in die Waagschale der Zeit. Aber die Frage stellt sich für den freiheitlichen, säkularisierten Staat schlechthin. Deshalb hat sie die Zeit überdauert und beschäftigt uns wieder und wieder. Wie können wir, die Gesellschaft, die Institutionen, Verbände und Gruppen, die einzelnen Bürger die Voraussetzungen schaffen, von denen der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt? Wie kann der Staat die Voraussetzungen, die er nicht garantieren kann, immerhin stützen und schützen?

Es ist nicht stilistischer Glanz, dem die wenigen Sätze der Rechtswissenschaft, die ihren Platz im allgemeinen intellektuellen Diskurs gefunden haben, diesen Platz verdanken. Stahls Satz über den Rechtsstaat ist nüchtern und bescheiden, von Kirchmanns Satz bietet allenfalls eine gewisse journalistische Schneidigkeit, Mayers »Verfassungsrecht vergeht, Verwaltungsrecht besteht« hat die sprachliche Strahlkraft eines Kinderauszählreims, und Schmitts Sätze bestechen durch Apodiktik, nicht durch Poesie. Auch Böckenfördes Satz ist nicht dem Stil verpflichtet, sondern der Sache.

Und ist doch stilistisch rundum gelungen. Für den Satz gilt, was für Böckenfördes wissenschaftliche Texte insgesamt gilt: Die Schönheit der Sprache lebt aus der Klarheit des Gedankens. Die Klarheit verdankt sich der Sorgfalt, mit der die Begriffe gewählt, der Behutsamkeit, manchmal Bedächtigkeit, mit der der Gedanke entwickelt, und der Entschiedenheit, mit der er ins Ziel geführt und auf den Punkt gebracht wird. Ob es um Philosophie, Verfassungstheorie oder -dogmatik oder um Rechts-, Kirchen- oder Gesellschaftspolitik geht – jedem Text Böckenfördes geben diese Sorgfalt der Begriffswahl, Behutsamkeit der Entwicklung und Entschiedenheit der Zielführung des Gedankens die besondere Handschrift.

In der Sorgfalt der Begriffswahl mag man einen Ertrag der Beschäftigung mit Geschichte sehen, die, vom wissenschaftlichen Lehrer Schnabel angeregt, zur Beschäftigung mit Wissenschafts- und Begriffsgeschichte wurde. Angesichts der Behutsamkeit der Entwicklung des Gedankens mag man an den allerdings gestalterisch etwas pedantischen Sinn des wissenschaftlichen Lehrers Wolff für Konsequenz und Konsistenz denken. Bei der Entschiedenheit der Zielführung des Gedankens mag man sich an die allerdings von Eitelkeit nicht freie apodiktische Entschiedenheit erinnern, in der der wissenschaftliche Mentor Schmitt seine Gedanken fasste. Aber von stilistischen Prägungen kann nicht wirklich die Rede sein. Schon die ersten wissenschaftlichen Texte Böckenfördes sind stilistisch fertig, schon bei ihnen kommt die sprachliche Schönheit aus der gedanklichen Klarheit. Böckenfördes Behutsamkeit der Entwicklung des Gedankens ist denn auch von gestalterischer Pedanterie ganz frei, und die Entschiedenheit der Zielführung bleibt immer argumentativ, wird nie apodiktisch und ist nie eitel. Es ist eine Entschiedenheit, die zum Amt des Richters passt, zum Amt jedes Richters und zumal zum Amt des Bundesverfassungsrichters, das Ernst-Wolfgang Böckenförde schließlich übernahm.

Sorgfalt der Begriffswahl, Behutsamkeit der Entwicklung und Entschiedenheit der Zielführung des Gedankens – es ist nicht alles. Den Sätzen, Sätzen der Rechtswissenschaft und Sätzen anderer Wissenschaften, die zu unserem intellektuellen Hausgut gehören, ist gemeinsam, dass sie über sich hinausweisen. Ich meine jetzt nicht, dass sie in eine Zeit hinein gesprochen wurden, aber über diese Zeit hinaus gehört werden. Ich meine ihre Porosität, ihre Durchlässigkeit für die Interessen, Gedanken und Fragen des Lesers oder Hörers. Die Sätze, die zu unserem intellektuellen Hausgut gehören, bergen Geheimnisse, die den Leser oder Hörer nachdenken, fragen, suchen lassen, die ihn in seiner Weise suchen und in seiner Weise finden und sich dadurch den Satz aneignen lassen.

Von was für Voraussetzungen lebt der Staat? Von was für Voraussetzungen lebt der freiheitliche, von was für Voraussetzungen der säkularisierte Staat? Was macht den freiheitlichen, was den säkularisierten Staat aus? Gibt es Voraussetzungen, die der Staat garantieren, und Voraussetzungen, die er nicht garantieren kann? Was heißt es, dass der Staat seine Voraussetzungen garantiert oder nicht garantiert? Unterscheidet die Unfähigkeit, seine Voraussetzungen zu garantieren, den freiheitlichen, säkularisierten Staat von anderen Staaten?

Wie viele Fragen, so viele Antworten, richtige und falsche, so viele Verständnisse und Missverständnisse. Ernst-Wolfgang Böckenförde hat die Missverständnisse seines Satzes zu berichtigen versucht, ohne sie aus der Welt schaffen zu können. Das ist für ihn als Autor des Satzes unbefriedigend. Für den Satz ist es unschädlich. Alle großen Sätze und alle großen Texte leben auch von ihren Missverständnissen. Ohne auch für sie offen zu sein, können sie nicht die Porosität haben, die den Leser und Hörer dazu einlädt, sich auf den Satz, den Text einzulassen, sich ihn anzueignen und in sein intellektuelles Hausgut zu übernehmen.

Die Porosität kann man nicht machen, die Missverständnisse nicht wollen – in der Wissenschaft nicht wie auch nicht in der Belletristik. Die Porosität ergibt sich daraus, dass es für den Autor bei aller Gewissheit des Schreibens doch noch Geheimnisse gibt, Rätsel, offene Fragen. Geheimnisse, die der Autor nicht in den Text schreibt, sondern die ihren Weg in den Text von selbst finden, auch da, wo der Autor seiner Sache gewiss ist und auch gewiss sein kann. Die Geheimnisse nehmen dem Text nicht, was in Gewissheit geschrieben wird. Sie nehmen ihm nichts, sie geben ihm etwas – die Einladung an den Leser, sich wirklich auf den Text einzulassen.

Gute Lehrer lehren so – in Gewissheit und zugleich indem sie die Lernenden an den Rätseln teilhaben lassen und auf die Suche nach den Lösungen mitnehmen – eine bei allen Erfolgen nie beendete, nie zu beendende Suche. Ernst-Wolfgang Böckenförde lehrt so; er nimmt die Studenten auf die Reise des eigenen Nachdenkens mit, lässt sie Gewissheiten begegnen, aber ebenso Gewissheiten als scheinbar erfahren, lässt sie mit ihm nach neuen Antworten suchen, neuen Antworten auf die alten Fragen und neuen Antworten auf neue Fragen. Und schließlich schickt er sie auf die eigene Suche.

Der Preis ehrt Ernst-Wolfgang Böckenförde für seine wissenschaftliche Prosa. Wir begegnen in ihr dem Wissenschaftler, dem Richter und dem Lehrer Böckenförde. Wir begegnen in ihr der Sprache Böckenfördes, die ihre Schönheit und ihre Wirkung aus der Klarheit des Gedankens gewinnt, aus der Sorgfalt der Begriffswahl, Behutsamkeit der Entwicklung und Entschiedenheit der Zielführung des Gedankens und daraus, dass die Geheimnisse, die dem Gegenstand der Wissenschaft eignen, nicht unterdrückt werden, sondern aufscheinen können – auch da, wo sie nach der Absicht des Autors vielleicht gar nicht aufscheinen sollen. Große wissenschaftliche Prosa ist wie große belletristische Prosa nichts, was der Autor einfach macht. Sie ist immer größer, als der Autor sie plant und macht. Sie ist immer auch ein Geschenk. Weil sie ein Geschenk an den Autor ist, kann sie sein Geschenk an uns sein.

Ich danke der Jury, die mich eingeladen hat, heute zu sprechen, und mir die Gelegenheit gegeben hat, Ihnen meinen wissenschaftlichen Lehrer in seiner wissenschaftlichen Prosa vorzustellen. Ich danke Ihnen, Herr Böckenförde, dafür, dass Sie mein wissenschaftlicher Lehrer waren. Und wir alle danken Ihnen für das große Geschenk, das Sie uns mit Ihrem wissenschaftlichen Werk, mit Ihrer wissenschaftlichen Prosa gemacht haben.